Anspruch auf Regel-Fahrtendienste haben Menschen mit Behinderung in Wien, die an ihren Arbeitsplatz bzw. Werkstätte gebracht werden müssen, weil sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen können.
Für Regel-Fahrtendienste wird kein Kostenbeitrag eingehoben.
Haben Sie noch keinen Antrag auf gestützte Fahrten gestellt?
INFO & Antragsstellung Fonds Soziales Wien:
Fonds Soziales Wien - Beratungszentrum Behindertenhilfe 1030 Wien, Guglgasse 7-9 Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-15:00 Uhr, Do 8:00 bis 18:00 Uhr |
INFO & Antragsstellung Pensionsversicherungsanstalt:
Fahrten zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz sind seit 1.01.2005 über die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu beantragen. INFO & Antragsstellung: |